Appenzell Ausserrhoden Beratungsstelle für Suchtfragen
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Suchtprävention

Projekte und Aktionen

* Alkohol/Tabak-Jugendschutz-Plakate
für Detailhandel, Gastgewerbe und Festorganisationen
  * Der Verkauf von Alkohol und Tabakprodukten ist an Jugendliche ist gesetzlich verboten.
  * Wir bieten dem Detailhandel, den Gastrobetrieben und den Festveranstaltern Kleinplakate (siehe unten) und Selbstkleber an, welche auf den Jugendschutz beim Verkauf von Alkohol und Tabak aufmerksam machen.
  * Die Broschüre «Ich darf dir keinen Alkohol verkaufen» hilft dem Verkaufs- und Servicepersonal, sich beim Verkauf von Alkohol richtig zu verhalten.
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Festorganisationen empfehlen wir, die „Checkliste“ einzusetzen, die ihnen praxisgerechte Anregungen liefert, wie sie die Jugendschutzgesetze einhalten und für einen reibungslosen Ablauf eines Festes sorgen können.

  * Kleinplakate, Selbstkleber, verschiedenfarbige Festbänder, die Broschüre «Ich darf dir keinen Alkohol verkaufen» sowie die «Checkliste» für Festorganisationen können mit dem Bestellschein bei der Beratungsstelle für Suchtfragen bezogen werden.
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Kleinplakat Jugendschutz Alkohol und Tabak
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Flyer für Servicepersonal «Ich darf dir keinen Alkohol verkaufen»...
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Checkliste für Festorganisationen
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Bestellschein für farbige Eintrittsbänder und andere Artikel

* Alkohol- und Tabaktestkäufe
  * In Zusammenarbeit mit der Kantonspolizei und dem Verhörrichteramt Appenzell Ausserrhoden hat die Beratungsstelle im April/Mai 2007 ein Konzept für die Planung und Durchführung von Alkohol-Testkäufen im Detailhandel und in der Gastronomie erarbeitet.
  * Regelmässig führt die Beratungsstelle für Suchtfragen Appenzell Ausserrhoden in Zusammenarbeit mit der Kantonspolizei Testkäufe bei Gastro- und Detailhandelsbetrieben durch, bei welchen die Einhaltung der gesetzlichen Jugendschutzbestimmungen beim Verkauf von Alkohol kontrolliert wird.
  * Bei den Alkohol-Testkäufen im November 2007 mussten 14 Detailhandelsbetriebe direkt von der Polizei verzeigt werden, weil sie Jugendlichen unerlaubt Alkohol verkauft haben.
  * Im Herbst 2008 werden erste Tabak-Testkäufe mit unter 16-jährigen Jugendlichen unter Aufsicht durchgeführt, damit die Einhaltung des Gesundheitsgesetzes überprüft werden kann.
  * Die Anzahl fehlbarer Verkaufsstellen soll dadurch drastisch gesenkt werden können.
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«Konzept Testkäufe» als PDF

* «KENNIDI» Alkoholprävention in Gemeinden, Vereinen, Festanlässen
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Das Alkoholpräventionsprojekt «KENNIDI» wurde im Laufe des 2009 von der Beratungsstelle für Suchtfragen gemeinsam mit der Steuergruppe «Brillant» geplant. «KENNIDI» soll Jugendlichen attraktive Alternativen zum übermässigen Alkoholkonsum aufzeigen und wird im Moment zusammen mit den Brillant-Gemeinden Speicher, Trogen, Wald, Rehetobel und Teufen umgesetzt.

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Jugendliche trinken immer früher, öfter und vor allem immer exzessiver Alkohol. Diesem Trend wollen die «Brillant»-Gemeinden entgegentreten. Ein grosses Thema bei Jugendlichen sind Freund- und / oder Partnerschaften. Hier setzt «Kennidi» an. Wer nüchtern ist, hat bessere Chancen, jemanden kennenzulernen. Darum auch der Titel des Projektes: Kenne ich dich oder eben «Kennidi». Es soll ein Anreiz geschaffen werden, dass Jugendliche weniger Alkohol trinken. Als attraktiver nichtalkoholhaltiger Drink steht ab sofort der «Kennidi»-Drink mit Mangosaft als Alternative bereit. Die «Brillant»-Gemeinden und die Ausserrhoder Beratungsstelle für Suchtfragen hoffen, Vereine, Jugendtreffs, Gastronomie und Festveranstaltende für das Projekt zu begeistern, denn sie spielen bei der Umsetzung die wichtigste Rolle. Zur Verfügung gestellt werden können entsprechende Gläser, Becher, Tischsteller, Getränkeuntersätze, Kennidi-Blachen und T-Shirts. Für Festanlässe steht auch ein spezielles Kennidi-Zelt bereit.

Download Kennidi-Flyer: siehe CD

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«Kennidi-Flyer» als PDF

* Spielsucht: Informationen und Beratung
  * Seit Februar 2010 steht der Ausserrhoder Bevölkerung ein spezielles Angebot im Bereich Spielsucht zur Verfügung. Im Auftrag der Kantone SG, TG, GR, GL, AI und AR wird eine spezielle Website: www.sos-spielsucht.ch, sowie eine Telefonhotline (0800 040 080) von der Perspektive Thurgau betrieben.
  * Die Lotterie- und Wettunternehmen leisten den Kantonen seit 2007 eine Abgabe in der Höhe von 0.5 Prozent der in ihrem Kantonsgebiet mit den einzelnen Spielen erzielten Bruttospielerträge. Die Gelder müssen zweckbestimmt zur Prävention und Spielsuchtbekämpfung eingesetzt werden. Zusammen mit den Kantonen SG, TG, GR, AI und GL hat sich der Kanton Appenzell Ausserrhoden vernetzt, um eine gemeinsame Stossrichtung zur Verwendung der Gelder zu finden. Die Kantone haben der Perspektive Thurgau (Spielsuchtexpertin Christa Bot) einen Auftrag erteilt, um eine Helpline zu organisieren, eine Website zu gestalten und Onlineberatungen anzubieten. Eine Triage an qualifizierte Fachpersonen in den Kantonen ist ebenfalls Teil des Auftrages. Die Helpline (0800 040 080) und die Website: www.sos-spielsucht.ch, sind seit Febr. 2010 aufgeschaltet.
     

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